GAMAPE
Geschäftsbedingungen für offene Seminare/Projekte
1. Vertragsabschluss
Sofern
in den jeweiligen besonderen Bedingungen des Seminar-/ Projektangebots nicht
anders geregelt, kommt
der
Vertrag durch schriftliche Anmeldebestätigung der GAMAPE Akademie zustande.
2. Leistungen
Der
Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des
Seminars/Projektes. Im Vorfeld
getroffene
mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen einer
ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die GAMAPE Akademie. Inhaltliche bzw.
organisatorische
Änderungen
oder Abweichungen vom Seminar-/Projektangebot, die während der Durchführung
des
Seminars/Projektes
notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich
sind,
den
Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen oder vom Kunden ausdrücklich
bewilligt werden. Die
GAMAPE
Akademie ist berechtigt, bei unvorhergesehener Verhinderung eines eingeplanten
Referenten,
diesen
durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
3. Teilnehmerskripten
Das
Urheberrecht an den von der GAMAPE Akademie eingesetzten Teilnehmerskripten und
sonstigen
Seminarunterlagen
gebührt allein der GAMAPE Akademie oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem
Referenten
oder einem anderen Autor. Den Teilnehmern ist nicht gestattet, die
Seminarmaterialien ohne
schriftliche
Zustimmung der GAMAPE Akademie ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in
datenverarbeitende
Medien aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten.
4. Zahlungsbedingungen
Die
Teilnehmergebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind
mit Erhalt der Rechnung
ohne
Abzug zur Zahlung vor Seminar/Projekt-Beginn fällig. In den
Seminar/Projektpreisen sind Übernachtungskosten nicht enthalten. 
5. Rücktritt durch die GAMAPE Akademie
Die
GAMAPE Akademie kann ein Seminar/Projekt absagen, wenn Gründe vorliegen, die
die GAMAPE
Akademie
nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt, unzureichende Teilnehmerzahl,
plötzliche
Erkrankung
des Referenten. Die GAMAPE Akademie ist verpflichtet, dies den Teilnehmern
unverzüglich
mitzuteilen.
In o. g. Fällen werden bereits entrichtete Teilnehmergebühren unverzüglich
zurückerstattet.
Weitergehende
Ansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen die GAMAPE Akademie sind
ausgeschlossen.
6. Rücktritt durch den Kunden
Abmeldungen
müssen zur Fristwahrung schriftlich per Post, Fax oder e-mail vorgenommen
werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Stornierungen der
Seminarteilnahme können nur schriftlich erfolgen und werden 4 Wochen vor
Seminarbeginn ohne Stornogebühr akzeptiert. In der Folge werden die Kosten zur
Gänze in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Fernbleiben oder Abbruch der
Teilnahme. Jedoch kann ein Seminarplatz an einen anderen Teilnehmer
weitergegeben werden. Die diesbezügliche Teilnahmeänderung ist der
Seminarleitung schriftlich mitzuteilen. Der Teilnehmer kann also ohne zusätzlichen
Kostenaufwand einen Ersatzteilnehmer benennen. Sollten Stornogebühren für von
der GAMAPE Akademie im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z. B.
Hotelreservierungen, Seminarräumlichkeiten, etc.) anfallen, so werden diese dem
Kunden weiterbelastet.
7. Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung des Seminars/Projektes erhält der Teilnehmer eine
Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Salzburg Land.
*/ …alle Formulierungen gelten im Sinne der sprachlichen
Gleichbehandlung für männlich und weiblich.
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und GAMAPE gelten
ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen".
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn
sie von GAMAPE ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder
diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen
Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 
Die Angebote von GAMAPE sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag
zwei Wochen ab diesem Zugang bei GAMAPE gebunden. Aufträge des Kunden
gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von GAMAPE als angenommen,
sofern GAMAPE nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu
erkennen gibt, dass GAMAPE den Auftrag annimmt. 
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von GAMAPE für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
GAMAPE ist
berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen von GAMAPE, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte
Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für
alle Nebenleistungen.
Alle GAMAPE erwachsenen Bar-Auslagen, die über den üblichen
Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche
Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von GAMAPE sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn
abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von GAMAPE schriftlich
veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird GAMAPE den Kunden
auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden
genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis
schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen
bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von GAMAPE, die aus welchem Grund auch immer nicht zur
Ausführung gelangen, gebührt GAMAPE eine angemessene Vergütung. Mit der
Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei
Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich
an GAMAPE zurückzustellen. 
Für die Teilnahme an Präsentationen steht GAMAPE ein angemessenes
Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von GAMAPE für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
Erhält GAMAPE nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben die
Leistungen von GAMAPE, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren
Inhalt im Eigentum von GAMAPE; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in
welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr
unverzüglich GAMAPE zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für Lösungen nicht
unmittelbar verwertet, so ist GAMAPE berechtigt, die präsentierten Ideen
und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren
Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist
ohne ausdrückliche Zustimmung von GAMAPE nicht zulässig.

- 5.) Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von GAMAPE einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurfsoriginale im Eigentum
von GAMAPE und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages -
zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das
Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und
im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit GAMAPE darf der Kunde die Leistungen
von GAMAPE nur selbst, ausschließlich in
Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen von GAMAPE durch den Kunden sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung von GAMAPE und - soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von
GAMAPE, die über den ursprünglichen
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob
diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von GAMAPE erforderlich. Dafür steht
GAMAPE und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von
7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw.
Veröffentlichung der Unterlagen / Entwürfe / Konzepte beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen für die GAMAPE konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat,
ist nach
Ablauf des Vertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen
urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung von GAMAPE notwendig.
Dafür stehen GAMAPE im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der
im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 %, zu.
Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein
Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende
ist keine Vergütung mehr zu zahlen. 
GAMAPE ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf GAMAPE und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne
dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. 
Alle Leistungen von GAMAPE (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Konzepte, ...) sind vom
Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und
kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von GAMAPE überprüfen lassen. GAMAPE veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen
Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

GAMAPE bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die
Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er GAMAPE eine
Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem
Zugang eines Mahnschreibens an GAMAPE. Eine Verpflichtung zur Leistung von
Schadensersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von GAMAPE. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse -
insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von GAMAPE - entbinden GAMAPE jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Die Rechnungen von GAMAPE sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab
Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter
Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GAMAPE.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

- 10.) Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach
Leistung durch GAMAPE schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im
Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht
auf Verbesserung der Leistung durch GAMAPE zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GAMAPE beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt
GAMAPE keinerlei Haftung. 
GAMAPE wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung des allgemein
anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für
sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der
gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den
von GAMAPE vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber der Kunde selbst
verantwortlich. Er wird eine von GAMAPE vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst
sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit
vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu
tragen.
Jegliche Haftung von GAMAPE für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben
werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn GAMAPE ihrer Hinweispflicht
nachgekommen ist; insbesondere haftet GAMAPE nicht für Prozesskosten,
eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie
für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme GAMAPE selbst in Anspruch genommen wird,
hält der Kunde GAMAPE schad- und klaglos: Der Kunde hat GAMAPE somit
sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller
Schäden) zu ersetzen, die GAMAPE aus der Inanspruchnahme durch
einen Dritten entstehen. 
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und GAMAPE ist
ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 
- 13.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz GAMAPEs / des Beraters.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen GAMAPE und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz
des Beraters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
GAMAPE / der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den
Kunden zuständiges Gericht anzurufen. 
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- 1.) Inhalt des
Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei
Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich
auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
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grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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